Zwangsvollstreckung, Reform der Sachaufklärung, Pflichtformulare

Informationen, Fundstellen und Tipps zur Zwangsvollstreckung

Am 22.12.2022 ist eine neue Verordnung zur Anpassung der PDF Pflichtformulare in Kraft getreten (zur Information…), ausgefüllte Beispiele der aktuellen Formulare finden sich im Download-Bereich unter der Überschrift „Mit LawFirm® ausgefüllte PDF-Pflicht-Formulare zur ZV“ sowie etwas weiter unten im Abschnitt „PDF Pflichtformulare in LawFirm®“.

Am 01.01.2013 sind unter dem Stichwort „Reform der Sachaufklärung“ umfassende Neuregelungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Ziel dieser Neuregelung ist es, die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten und sie der heutigen Zeit anzupassen. Wesentliche Maßnahmen dazu sind:

  • Effiziente Aufenthaltsermittlung direkt durch den Gerichtsvollzieher (die – abhängig vom Umfang der Ermittlungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers – mit erheblichen Kosten verbunden sein kann)
  • Recht und Pflicht des Gerichtsvollziehers, eine gütliche Erledigung herbeizuführen (es sei denn, der Gläubiger widerspricht ausdrücklich
  • Effiziente Ermittlung der zur Verfügung stehenden Vermögensgegenstände des Schuldners auch schon vor der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen (Vermögensauskunft, Zentrales Vollstreckungsportal, Info zum Vollstreckungsportal)

Für die Arbeit in den Anwaltskanzleien ergeben sich daraus die folgenden Konsequenzen:

In Anwaltskanzleien muss seit dem 01.03.2013 für den Antrag auf die Durchführung der Zwangsvollstreckung bei drei Arten von Vollstreckungsmaßnahmen jeweils ein amtlich vorgeschriebenes PDF-Formular verwendet werden. Ein weiteres PDF-Formular für Zwangsvollstreckungs-Aufträge ist inzwischen ebenfalls als Pflichtformular vorgeschrieben.

Die neuen PDF-Formulare enthalten (auf bis zu 9 Seiten) eine Vielzahl von Detailangaben zu dem Vollstreckungsfall und zu der betreffenden Maßnahme. Zu jeder Maßnahme muss entschieden werden, welche der zur Option stehenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Dabei ist es sinnvoll, für die Kanzlei individuelle Standardfälle zu definieren und dazu – auf Grundlage der jetzt in LawFirm® integrierten PDF-Formulare – eigene Standardtexte zu definieren, die dann im Alltag gezielt und effizient eingesetzt werden können.

Voraussetzung hierfür ist eine genaue Kenntnis des neuen gesetzlichen Optionen für die Zwangsvollstreckung und der damit verbundenen Folgen, insbesondere der Kostenfolgen. Wir empfehlen deshalb dringend vor der Durchführung von Zwangsvollstreckungen eine Einarbeitung in die Rechtslage.

Wir haben weiter unten eine Reihe von Internet-Fundstellen aufgeführt, mit denen die Einarbeitung gut gelingen kann. Hervorzuheben sind dabei:

Mit einer Formularverordnung (ZVFVuaÄndV) wurden am 22.12.2022 neue Fassungen der vier PDF-Formulare veröffentlicht, deren Verwendung ab dem 01.12.2023 verpflichtend ist:

Zu den Vorversionen: 

Vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) wurden im Herbst 2012 drei PDF-Formulare veröffentlicht, deren Verwendung seit dem 01.03.2013 verpflichtend ist:

Außerdem wurde inzwischen ein PDF-Formular für den häufigsten Fall der Zwangsvollstreckung, den

zur Verwendung verpflichtend vorgeschrieben.

Diese insgesamt vier PDF-Formulare sind in LawFirm® vollständig integriert. Das bedeutet: in der Bedienung hat sich für den LawFirm® Benutzer nichts gegenüber der bisherigen Erstellung von Vollstreckungs-Aufträgen / -Anträgen (als Word-Dokument) geändert:

  • Alle Zwangsvollstreckungs-Aufträge / -Anträge werden wie bisher (ausgehend von der Registerkarte ‚Vollstreckung‘) erstellt.
  • Das PDF-Dokument wird von LawFirm® vollautomatisch erstellt und – entsprechend der Formularpflicht – werden mehr als 70 der vorgegebenen Felder gefüllt.
  • Dies gilt insbesondere auch für die sehr gegliederten Zahlenangaben zur Forderungsaufstellung, deren manuelles Ausfüllen mit sinnvollem Aufwand kaum möglich ist. Die Formularpflicht ist auch so zu verstehen, dass alle diese Felder auch ausgefüllt werden müssen (vgl. ‚FAQ‘ des BMJ: „… dürfen mithin nicht genutzt werden, um die Strukturierung der Formulare zu verändern oder das Ausfüllen der in den Formularen vorgesehenen Felder zu umgehen“).
  • Zusammen mit dem PDF-Formular sollte – soweit es um Geldforderungen geht – jeweils die speziell für die PDF-Formulare vorgesehene, neue LawFirm®-Forderungsaufstellung (Muster, beachten Sie bitte die Zusammenfassung auf Seite 2) ausgedruckt und zusammen mit dem Ausdruck des PDF-Formulars an den Gerichtsvollzieher / an das Gericht übersandt werden.
  • Aus dieser neuen Forderungsaufstellung ist ersichtlich und im Detail nachvollziehbar, aus welchen Positionen sich die Beträge ergeben, die in der Forderungsaufstellung des Formulars eingetragen sind.

Anders als die vorgegebenen PDF-Formulare, können die ausgefüllten Formulare in LawFirm® gespeichert, später wieder geöffnet / korrigiert und anschließend erneut gespeichert werden. Die automatische Speicherung erfolgt in LawFirm® natürlich automatisch in die betreffende elektronische Akte.

Natürlich müssen von dem Benutzer – so bisher bei Word-ZV-Aufträgen – vor dem Ausdruck und Versand an den Gerichtsvollzieher / an das Gericht die gewünschten Maßnahmen in dem PDF-Formular eingetragen werden. Hierbei sind – wie erwähnt – die neuen Vorschriften zur ‚Sachaufklärung‘ zu beachten.

Wenn Sie Ihre Zwangsvollstreckungs-Formulare (als PDF) mit LawFirm® ausfüllen, werden diese von LawFirm® automatisch komplett ausgefüllt. Im Sinne des Formularzwangs werden auch bei der im PDF vorgegebenen Forderungsaufstellung alle Detailwerte ausgefüllt, die aus dem Forderungskonto ermittelt werden können. Damit dies für den Gerichtsvollzieher auch transparent ist, haben wir in LawFirm® eine neue spezielle Forderungsaufstellung entwickelt, die genau die gleichen (aufgesplitteten) Betragswerte zeigt, die auch in das PDF eingetragen werden:

Angaben zur Forderungsaufstellung im Antrag PfÜB wegen GeldforderungenZusammenfassung der LawFirm Forderungsaufstellung, gegliedert entsprechend der Angaben im PDF Pflicht-Formular


(Formular-Bilder zum Vergrößern bitte anklicken)

Wenn das PDF Formular erstellt ist, müssen Sie dort nur noch eintragen, welche Vollstreckungsmaßnahmen Sie (in welcher Reihenfolge) wünschen.

Wir empfehlen, nun in folgenden Schritten vorzugehen:

  • Stellen Sie sicher, dass die jeweils aktuelle LawFirm®-Version installiert ist, die für Kunden des LawFirm® Softwarepflege-Programms zum Download bereitgestellt wird (Info über die LawFirm® Internet-Mitteilungen sowie auf der ersten Seite der LawFirm® Homepage)
  • Seit dem 01.03.2013 bei jedem mit dem neuen mit LawFirm® erstellten PDF-Vollstreckungs-Auftrag / -Antrag: nach Erstellung des PDF-Dokuments Auswahl der jeweils gewünschten Maßnahmen des Gerichtsvollziehers / Gerichts (nach Ihrer Vollstreckungs-Strategie)
  • Ggf. auf Basis des neuen LawFirm® PDF ZV-Kombiauftrags: Erstellung von individuellen Standard-PDF-Vorlagen mit vorab ausgewählten Optionen für die effiziente Abwicklung selbst definierter Standardfälle nach Ihrer individuellen Vollstreckungs-Strategie.
    Die Anpassung von besonderen vorbereiteten (bereits vor-angekreuzten) PDF-Formularen für individuelle Fälle geschieht in LawFirm® wie bisher einfach über das Auswahlfenster für Dokumentvorlagen. Dieses Fenster erreichen erreichen Sie über den […]-Knopf im Fenster ‚Schreiben erstellen‘. Dort den „PDF-Standardtext“ auswählen und auf den Knopf [Gewählten Text ansehen/bearbeiten] klicken (genau wie bei Word Standardtexten).

Zur Einarbeitung in die neue Zwangsvollstreckung (seit 01.01.2013):