Gerichtsversand und Empfang

schnell, ohne Umwege

Die LawFirm®-Workflows orientieren sich an der gewohnten Papierarbeit,

wobei für den Transport 3 Wege unterstützt werden:

– mit beA.expert die beA-Arbeit, aber ohne beA-Weboberfläche,

– mit „Governikus COM Vibilia“ (ehem. Communicator) der direkte Weg zu den Gerichten ohne beA

– und die Arbeit mit der beA-Weboberfläche.

(Die Details dazu finden Sie in unserer ERV Broschüre)

Sendungen an das Gericht

Monitor mit beA.expert Suite + Governikus - elektronischer Rechtsverkehr (ERV) mit dem Anwaltspostfach (beA) oder Governikus Communicator - mit der Premium Kanzleisoftware LawFirm (Grafik)

Die LawFirm®- Dokumenten-Workflows machen Erstellung und Vorbereitung der Dateien für die Sendungen einfach und übersichtlich: mit den ‚elektronischen Arbeitsmappen‘ (vergleichbar mit Postkorb-Stapeln) wird der notwendige Datei-Austausch zwischen Anwältin/Anwalt und Sekretariat einfach per Mausklicks organisiert.

In den ERV-Funktionen werden dann in einem durchgehenden Ablauf die Sendungsinhalte zusammengestellt. LawFirm® sorgt dafür, dass die Dateien in dem Bereitstellungsordner automatisch

  • das richtige Dateiformat haben,
  • durchsuchbar sind (OCR),
  • Schriftsätze und Anlagen richtig bezeichnet (und nummeriert) sind und
  • Anlagen -PDFs – wie von vielen Gerichten gewünscht – mit den (in der Papierarbeit üblichen) Anlagenstempeln versehen sind (optional).

Diese Vorbereitungen durch LawFirm® sind für alle Versandwege gleich: der Benutzer entscheidet erst nach der Vorbereitung, auf welchem Weg gesendet werden soll, über beA.expert, über Governikus COM Vibilia (ehem. Communicator) oder über die beA Weboberfläche. Maßgebend dafür können z.B. die Dringlichkeit der Sendung, eine eingeschränkte Erreichbarkeit des beA oder aktuelle beA-Fehler sein. Bei beA.expert erstellt LawFirm® auf Knopfdruck versandfertige Nachrichten im Postausgang.

(Video einer Anwenderkanzlei zur Arbeit mit LawFirm® und beA.expert)

Zugangsnachweis

Auf einen Nachweis des Zugangs bei Gericht darf nie verzichtet werden. Das haben nicht nur die Empfehlungen der BRAK, sondern auch eine Reihe negativer gerichtlicher Entscheidungen zu Wiedereinsetzungs-Anträgen bei Sendungen über das beA gelehrt.

Beim beA wird der Nachweis aus der beA Web-Oberfläche heruntergeladen.

Bei beA.expert und bei Governikus COM Vibilia befindet sich der Nachweis sofort nach der Versendung automatisch auf dem Computer der Kanzlei (in den Governikus-Ordnern).

LawFirm® sorgt dafür, dass diese Nachweise in der elektronischen Akte dauerhaft einfach verfügbar sind: die aus der Web-Oberfläche exportierten beA-Dateien werden einfach per Drag + Drop in die elektronische Akte gezogen. Bei Governikus geht das direkt aus der Governikus-Programmoberfläche auf dem Computer des Benutzers.

In der elektronischen LawFirm®-Akte werden dann die Ausgangs-Sendungen ebenso wie die die Eingangs-Sendungen jeweils übersichtlich in nur einer Zeile dargestellt, unabhängig von der Zahl der enthaltenen Dateien:

Mit einem Doppelklick auf diese Zeile öffnet sich der neue LawFirm®-ERV-Viewer mit einer Übersicht über die gespeicherten Sendungs-Inhalte sowie das Sende- und Prüfprotokoll:

Gerichts-Nachrichten empfangen

Gerichtsnachrichten, die aus beA.expert oder aus der beA Weboberfläche als ZIP-Datei heruntergeladen wurden, werden gleichfalls einfach per Drag+Drop in die LawFirm®-Akte gezogen. Bei Governikus geht das mit LawFirm® wieder einfach per Drag+Drop direkt aus der Governikus-Programmoberfläche.

Auch bei Eingangsnachrichten erfolgt die Darstellung in jeweils nur einer Zeile der elektronischen Akte:

Mit einem Doppelklick auf diese Zeile öffnet sich der neue LawFirm®-ERV-Viewer mit einer Übersicht über die gespeicherten Sendungs-Inhalte.

Die tatsächlich benötigten Dateien werden von dort für die weitere Bearbeitung einfach per Drag+Drop in die LawFirm®-Akte gezogen und dem zuständigen Bearbeiter elektronisch vorgelegt.

Elektronischer Rechtsverkehr

mit beA und Governikus COM Vibilia

Ausführliche Informationen zum ERV mit LawFirm® finden Sie hier