Informationen zum beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) zur
Kommunikation mit den Gerichten ab 01.01.2016. Dokumente in der Elektronischen
Akte digital verwalten, Eingangspost scannen, und am elektronischen
Rechtsverkehr via beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) teilnehmen
Artikel zum Thema beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) im
Anwaltssoftware Blog:
Die Abschaltung der EGVP Anwendung (Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungs-Postfach) wird zum 01.01.2016 angekündigt – für
Rechtsanwälte wird EGVP durch das “besondere elektronische
Anwaltspostfach” (beA) ersetzt
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) ab 01.01.2016
verpflichtend - Das “besondere elektronische Anwaltspostfach” (beA)
wird nach dem “Gesetz zur Förderung des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten (FördERV)” zum 01.01.2016
verbindlich eingeführt
Elektronischer Rechtsverkehr: Gesetz zur Förderung des
Elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV) im BGBl. verkündet - ElRV,
ERV, mit EGVP Integration und der Kanzleisoftware LawFirm (11/2013)