Erklärung zur Barrierefreiheit nach dem BFSG

Auch wenn für unseren Internetauftritt keine Pflicht zur Barrierefreiheit nach dem BFSG besteht – das Angebot richtet sind an Anwaltskanzleien und damit nicht an Verbraucher im Sinne des BFSG – bemühen wir uns, die Webseiten möglichst barrierefrei zu gestalten. Dazu setzen wir moderne Techniken und aktuelle Versionen der verwendeten Entwicklungssoftware und Komponenten ein, achten auf die Erstellung alternativer Texte bei Bildern, etc.

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass einzelne Teile der Webseiten nicht barrierefrei sind. Das könnte zum Beispiel gelten für:

  • Kontaktformulare – Sie können uns natürlich Ihre Anfragen auch einfach per E-Mail an die Adresse info@kanzleirechner.de senden
  • Screenshots / Videos, in denen der Kontrast vielleicht nicht ausreichend sein könnte
  • Bei einzelnen Bildern könnte noch der alternative Text fehlen – machen Sie uns gerne darauf aufmerksam
  • Einzelne Stellen / Funktionen sind möglicherweise nicht vollständig per Tastatur zu bedienen

Wenn Sie Anregungen, Kritik oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit unseres Angebots haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht an info@kanzleirechner.de