Informationen zur E-Rechnung ab 01.01.2025
zum Thema E-Rechnungen haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengestellt. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn noch Fragen offen bleiben sollten.
Mit dem “Wachstumschancengesetz” (Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen…) wurden umsatzsteuerrechtliche Regelungen eingeführt, die eine Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) ab dem 01.01.2025 vorsehen. Für die Pflicht zur Erstellung von Rechnungen gelten Übergangsfristen.
Wir geben hier einen Überblick über den Stand der Regelungen und Informationen zur Unterstützung durch entsprechende Ergänzungen in LawFirm® (s.u. unter “Erstellung und Versand…” bzw. “Empfang von E-Rechnungen”). Unser internes LawFirm® System wurde schon umgestellt und produziert bereits seit Juli 2026 unsere eigenen Rechnungen als E-Rechnungen im XML- und im ZUGFeRD-Format. Mit der LawFirm Version V8.2z (September 2026) stehen die entsprechenden Funktionen auch den Anwenderkanzleien zur Verfügung.
Hier finden Sie einen aktuellen Überblick der Telekom zum Thema “E-Rechnungen”:
https://geschaeftskunden.telekom.de/business/hilfe-und-service/rechnung/e-rechnung
Und hier eine Information zu den Übergangsfristen:
Speziell zu LawFirm gibt es für die Erstellung und für den Empfang von E-Rechnungen folgende Informationen: