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Ein interessanter
Aufsatz zu den Gesamtkosten eines Anwalts-Systems:
Streitz: Total
Cost of Ownership (TCO):
Was die EDV wirklich kostet, NJW-CoR 4/99,
S. 231ff.
Neben den Anschaffungskosten für das System müssen Sie z.B.
folgende Faktoren berücksichtigen:
- Entstehen Zusatzkosten für Programmmodule, wie z.B.
Mahnverfahren, Vollstreckung, Elektronische Akte, Digitales
Diktieren etc. ?
- Folgekosten für die Hardware, wenn des einzuführende System
hohe Hardware-Anforderungen stellt.
- Folgekosten für Betriebssystem- oder Office-Paket-Lizenzen,
bei speziellen Anforderungen an bestimmte evtl. noch nicht
vorhandene Versionen.
- Gibt es eine Möglichkeit, vorhandene Linux- oder
MacIntosh-Arbeitsplätze oder Fileserver in das System einzubeziehen ?
- Folgekosten für Lizenzen einer zugrunde liegenden Datenbank
(sind diese im Preis enthalten) ?
- Kosten und den eigenen Aufwand für (häufig obligatorische) Herstellerschulungen.
- Kosten / Aufwand für die System-Installation
- Kosten für Systemausfälle in Folge von "schiefgegangenen"
Updates ohne Autoupdate-System
- Obligatorische Mitgliedsbeiträge / Genossenschaftsanteile
etc... ?
- Zuschläge zu den Softwarepflege Beträgen (Mehrplatzzuschlag)
?
- Lange Vertragsbindungszeiten (z.B. 36 Monate oder mehr) ?
etc.
Mit welchen
fairen Preisen Sie bei einem LawFirm®-System (als ALL-IN-System)
rechnen können, erfahren Sie
hier.
Eine ausführliche Übersicht und weitere wichtige Kriterien
zur Auswahl einer Software, insbesondere eines Systems für ein
umfassendes Kanzleimanagement finden Sie
hier.
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